Altervorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Die BAV ist im Rahmen der drei Schichten (GRV, BAV, PRIVATE VORSORGE) aus politischer Sicht die zweitwichtigste Versorgung nach der gesetzlichen Rentenversicherung.

Expertenwissen ist für die qualifizierte Beratung zwingend.

Das Themengebiet der BAV sehe ich in drei große Blöcke aufgeteilt:

a) Beratung der Entscheidungsträger

Die Beratung von Unternehmern, Geschäftsführern, Betriebsräten und Personalverantwortlichen erfordert hohe Fachkompetenz sowie ein tiefes Verständnis der betrieblichen Abläufe.

Voraussetzungen

  • Umfangreiche Kenntnisse des Betriebsrentengesetzes
  • Kenntnisse im Steuer- und Arbeitsrecht (inkl. Tarifverträgen?!)
  • Vermittlung zwischen Firmeninhabern / AN / BR und Versicherern
  • Zielorientierte Umsetzung der Wünsche und Anforderungen des Arbeitgebers
  • Auswahl der optimalen Durchführungswege
  • Bereitstellung von Präsentationen, Druckstücken und Informationsunterlagen
  • Einbindung von VWL-, Tarif- und Betriebsvereinbarungen
  • Minimierung von Verwaltungsaufwand
  • Arbeitgeberhaftung und Nachhaftungsproblematiken
  • Einbindung zusätzlicher Absicherungen, z. B. Berufsunfähigkeit (BU) oder betriebliche Krankenversicherung (bKV)
b) Arbeitnehmerberatung

Die AN sind vollumfänglich zu beraten, entsprechend den Absprachen mit den Entscheidungsträgern.

Inhalte der Arbeitnehmerberatung:

  • Grundlagen der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Steuerliche Fördermöglichkeiten privat und innerhalb der BAV
  • Erläuterung der jeweiligen Durchführungswege
  • Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis
  • Arbeitgeberzuschüsse, VWL und tarifliche Leistungen
  • Nachgelagerte Besteuerung sowie Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter
  • Gestaltung von Bezugsrechten
  • Entscheidung zwischen Kapitalauszahlung oder Rentenleistung
c) Versorgung von Gesellschaftern/Geschäftsführern (GGF)

Innerhalb der bekannten GGF Versorgung über eine Pensionszusage (PZ) gibt es aktuell eine neue große Zielgruppe.

GGF von der Aktiv- in die Passivphase 

Die PZ sind nahezu zu 100 % in der Sekunde Null gestört.

Anwartschaftsfinanzierung

  • Ziel ist eine möglichst kongruente Rückdeckung einschließlich Hinterbliebenenversorgung.
  • Versorgungslücken sollten kreativ und individuell gelöst werden.
Ausfinanzierung
  • Mögliche Unterdeckung ermitteln
  • Temporäre Rente + neuer RDV!?

Bestehende RDV

  • Mögliche vorzeitige verpfändete Auszahlungen von RD-Verträgen vor Rentenbeginn sollten vermieden werden.
  • Achtung Versicherer wollen auszahlen und die Verpfändung geht verloren!

Verpfändungen

  • Verpfändungen sollten lückenlos gesichert werden
  • Durch Vertragsverlängerung vorzeitige Auszahlung vermeiden
  • Verpfändungen müssen in PZ und Bilanzgutachten dokumentiert sein

Hinterbliebenenversorgung

  • Ist in der PZ die Hinterbliebenenversorgung noch stimmig (Tod, Scheidung, Wiederverheiratung, neue Partnerschaft)
  • Bilanzsprungrisiko bewerten (z. B. Altersunterschied)
  • Mögliche Kapitalabfindung (Restkapital aus RDV)!?

Grundsätzlich sind folgende Punkte zu prüfen und zu entscheiden:

  • Kapitalabfindung
  • Altersrente
  • Erdienbarkeit und Angemessenheit?
  • Ausfinanzierung (temporäre Rente + lfd. Neubeitrag)?
  • Anpassung der Zusage zum Rentenbeginn
  • Neugestaltung der Rückdeckungsverträge inkl. Verpfändung
  • Dynamische Anpassungen?
  • Auslagerung Pensionsfonds / CTA?
  • Auflösung der Rückstellungen?
  • Bei der Rückdeckung sollten die biometrischen Risiken berücksichtigt werden
  • Durch Fonds-Anlagen wird die Ausfinanzierung flexibel gestaltbar
  • Hinterbliebenen-Versorgung
  • Diese sollte ggf. alternativ beim RDV durch „nicht verbrauchtes Kapital“ abgelöst werden
  • Nach der Abfindung ergibt sich eine Komplettauflösung

Beratungshaftung vermeiden

Durch Steuerberater und Anwälte die Beratungshaftung vermeiden.

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Walter Grünewald
Versicherungsmakler
Unternehmens- und Personalberatung
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activus Versicherungsmakler GmbH
GGF Walter Grünewald

GGF Udo Hirschhäuser


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